Gemeinde Hollnseth                                                                                      02. Dezember 2021

 

Melanie Steffens, Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hygienekonzept zur  Durchführung von Veranstaltungen in der Liegenschaft

 

 „Dörphus Hollen“

 

 

 

 

 

-          Der Veranstalter hat alle Personen der Veranstaltung mit Namen, Adresse sowie Telefonnummer zu registrieren. Die Daten sind für die Dauer von drei Wochen nach der Erhebung aufzubewahren.

 

 

 

-          Es gilt die 2-G-Plus-Regelung. Alle Personen müssen geimpft und genesen sein. Zum Impf- oder Genesenen-Nachweis ist zusätzlich ein negativer Testnachweis erforderlich.

 

Es kann ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) als Nachweis vorgelegt werden.

 

Ausnahmen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese benötigen IMMER nur einen PoC-Antigen-Test. Von der Pflicht einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zum 31.12.2021 befreit.

 

 

 

-          Personen und Gruppen sollen wenn möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

 

 

 

-          Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) ist nur sitzend am Tisch entbehrlich.

 

 

 

-          Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (FFP2-Masken) in Situationen, in denen einander unbekannte Personen nicht einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten können, regeln.  

 

 

 

-          Händedesinfektionsmittel und Seifen stehen bereit und werden beim Betreten des Gebäudes sowie nach dem Toilettengang von allen Personen benutzt.

 

 

 

-          Die Räume sind während einer Veranstaltung mehrmals zu lüften, so dass verbrauchte Luft entweichen kann und Frischluft zugeführt wird.

 

 

 

-          Warteschlangen im Eingangs-/ Ausgangsbereich sind zu vermeiden.

 

 

 

-          Die Nutzung sanitärer Anlagen ist zu regeln.

 

 

 

-          Das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, ist sicherzustellen.

 

 

 

Der jeweilige Veranstalter/Mieter hat die Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten.

 

 

 

Mit Unterschrift akzeptiert der Veranstalter/Mieter die vorstehend genannten Regelungen.